Freie Plätze

Was können wir anbieten?

  • Aufnahmen auf der Grundlage von § 34 SGB VIII
  • kurzfristige Aufnahmen (Inobhutnahmen), ggf. abends und am Wochenende
  • Aufnahmealter ab 6 Jahre, nach Absprache jünger
  • Aufnahme von größeren Geschwisterverbünden
  • eine speziell auf Jugendliche/junge Erwachsene ausgerichtete Wohngruppe
  • betreute Jugendapartments im Haus
  • Aufgeschlossenheit für unkonventionelle Anfragen!

Wir freuen uns über Ihren Anruf!

040 / 72 54 55 – 0 (Zentrale)

Aufnahmen erfolgen nach Absprache mit den Jugendämtern oder dem Kinder- und Jugendnotdienst.